066 Im Strafverfahren ist nur der Anwalt zur Akteneinsicht befugt
Bei Verdachtsmomenten ermittelt die Staatsanwaltschaft zunächst im Hintergrund. Das Vorermittlungsverfahren stützt sich meist auf das Eröffnungsgutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters und die Zwischenberichte von Gläubigerversammlungen. Erst viel später erhält der Schuldner eine Einleitungsmitteilung im Strafverfahren. Wie man sich dann am besten verhält, besprechen wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Thomas Nuzinger, einem erfahrenen Strafrechtsanwalt im Wirtschaftsrecht.