REstart - Legal Insights zur Sanierung von Unternehmen

REstart - Legal Insights zur Sanierung von Unternehmen

produziert von PIONIERFILM GmbH

070 Ermittlung: Augen zu und durch – damit entgeht man keinem Straftatbestand

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Gut 75 Prozent der Schuldner wollten keine Straftat begehen, spielen aber durch unkluges Verhalten schnell mit dem Feuer. Neben den wirtschaftlichen Folgen einer Insolvenz kommt es dann häufig ungewollt zu strafrechtlichen Konsequenzen. Wann im Ernstfall eine Selbstanzeige bei der Polizei, eine Offenbarung gegenüber den Gläubigern oder ein erfahrener Strafverteidiger (m/w/d) besser helfen kann, erörtern wir mit unserem Gast Dr. Thomas Nuzinger, einem prozess-erfahrenen Strafrechtsanwalt im Wirtschaftsrecht.

069 Aufdeckung: Auch Sanierungsberater sind zur Aufklärung von Straftaten verpflichtet

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Im Sanierungsprozess stößt man gelegentlich auf Straftaten der Vergangenheit. Beratungsleistungen ohne Gegenwert, Angestelltenverträge ohne Arbeitsleistung oder Serviceverträge ohne Serviceleistungen sind die Klassiker. Betriebsausgaben ohne Gegenwert sind auch steuerlich relevant. Das kann zu weitreichenden zivil- und strafrechtlichen Folgen führen. Wie man sich als neuer Geschäftsführer oder Sanierungsberater dann korrekt verhält, erörtern wir mit unserem Gast Dr. Thomas Nuzinger, einem prozess-erfahrenen Strafrechtsanwalt im Wirtschaftsrecht.

068 Betrug – enttäuschte Gläubiger fühlen sich schnell betrogen

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Betrugsanzeigen sind aber in der Praxis meist nur der verzweifelte Versuch, seine Forderungen zu realisieren. Der Sachverhalt einer Täuschung über Tatsachen lässt sich nur selten nachweisen. Denn in den meisten Fällen wird die Zahlungsunfähigkeit durch ein überraschendes Ereignis ausgelöst – z.B. durch einen Zahlungsausfall oder durch die Kündigung einer Kreditlinie bei der Bank. Wie man sich unter zivil- und strafrechtlichen Aspekten hier als Schuldner am besten verhält, erörtern wir mit unserem Gast Dr. Thomas Nuzinger, einem prozess-erfahrenen Strafrechtsanwalt im Wirtschaftsrecht.

067 Strafverfahren: Panik hilft nicht – nur wenige Verfahren enden mit einem Strafbefehl

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Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, geht es vor allem um die Frage, an welchem Tag das Unternehmen die Insolvenzreife erreicht hat. Je länger der Zeitraum zwischen Insolvenzreife und Antragstellung des Insolvenzverfahrens, desto höher fällt auch das Strafmaß für die verantwortliche Geschäftsführung aus. Welche Möglichkeiten sich aber für die Geschäftsführung bei der Anhörung und im weiteren Verfahren zur Abwendung eines Strafbefehls bieten, erörtern wir mit unserem Gast Dr. Thomas Nuzinger, einem prozess-erfahrenen Strafrechtsanwalt im Wirtschaftsrecht.

066 Im Strafverfahren ist nur der Anwalt zur Akteneinsicht befugt

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Bei Verdachtsmomenten ermittelt die Staatsanwaltschaft zunächst im Hintergrund. Das Vorermittlungsverfahren stützt sich meist auf das Eröffnungsgutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters und die Zwischenberichte von Gläubigerversammlungen. Erst viel später erhält der Schuldner eine Einleitungsmitteilung im Strafverfahren. Wie man sich dann am besten verhält, besprechen wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Thomas Nuzinger, einem erfahrenen Strafrechtsanwalt im Wirtschaftsrecht.

065 Fristen – bei Insolvenzverschleppung wird der Staatsanwalt aktiv

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Die strafrechtliche Verfolgung hängt nicht allein von der bekannten Dreiwochenfrist ab. Bei einem gut gestellten Eigenantrag drückt die Staatsanwaltschaft auch nach dieser Frist oft noch ein Auge zu. Aber was passiert bei Fremdanträgen durch die Sozialversicherungsträger, bei besonderen Auffälligkeiten kurz vor dem Antrag oder wenn das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wird? Praxisnahe Antworten finden wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Thomas Nuzinger, einem erfahrenen Strafrechtsanwalt im Wirtschaftsrecht.

064 Verrechnung – Steuerliche Auswirkungen der Insolvenz für Gesellschafter

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Wenn Krisenunternehmen abgewickelt werden, gehen die Forderungen der Gesellschafter oft mit unter. Stammkapital und Gesellschafterdarlehen sind Forderungen gegenüber der Kapitalgesellschaft. Lassen sie sich nicht mehr realisieren, entstehen teils hohe Verluste. Diese lassen sich zum Teil mit anderen Einkünften verrechnen. Wie man sie im Detail am besten geltend macht und durchsetzt, besprechen wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Gregor Führich, Steuerberater bei Falk in Mannheim.

063 Steuerliche Haftung des Insolvenzverwalters

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Der Insolvenzverwalter muss auch den steuerlichen Pflichten des verwalteten Unternehmens nachkommen. Aber wie sieht es in den verschiedenen Phasen des Verfahrens für schwache und starke vorläufige Insolvenzverwalter aus? Und welchen Pflichten sollte man nachkommen, um eine Haftung auszuschließen? Alle wesentlichen Aspekte besprechen wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Gregor Führich, Steuerberater bei Falk in Mannheim.

062 Korrekturbedarf – Vorsteuer in der Insolvenz

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Bei uneinbringlichen Forderungen kommt es zu Korrekturen bei der Vorsteuer. Denn für unbezahlte Verbindlichkeiten kann man keinen Vorsteuerabzug beanspruchen. Je nach Stand und Ausrichtung des Insolvenzverfahrens ergeben sich jedoch bei geplanter Fortführung und Abwicklung oder auch bei einem Haircut unterschiedliche Regelungen im Detail. Die wesentlichen Konstellationen erörtern wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Gregor Führich, Steuerberater bei Falk in Mannheim.

061 Kontraintuitiv – Umsatzsteuer in der Insolvenz

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"Kompliziert" alleine wird der aktuellen Rechtslage nicht gerecht. Denn je nach Zeitpunkt von Warenlieferung, Rechnungsstellung, Zahlungseingang, Insolvenzantragstellung und Eröffnung des Verfahrens ändert sich die Rechtslage. Und der Bundesfinanzhof hat dem Fiskus auch noch ein Schlupfloch eröffnet. Wir gehen die Sache strukturiert an. Gemeinsam mit unserem Gast Dr. Gregor Führich, Steuerberater bei Falk in Mannheim haben wir alle denkbaren Konstellationen an einem Fallbeispiel durchgespielt.

Über diesen Podcast

Die Sanierung von Unternehmen ist eine Herausforderung für alle Beteiligten. Welche Strategien und Instrumente sich in der Praxis bewährt haben, beleuchten Dr. Martin Bürmann, Matthias Litschke und Gerhard Müller gemeinsam in der Podcast-Reihe „REstart – Legal Insight zur Sanierung von Unternehmen“.

von und mit Dr. Martin Bürmann, Matthias Litschke und Gerhard Müller

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