069 Aufdeckung: Auch Sanierungsberater sind zur Aufklärung von Straftaten verpflichtet
Im Sanierungsprozess stößt man gelegentlich auf Straftaten der Vergangenheit. Beratungsleistungen ohne Gegenwert, Angestelltenverträge ohne Arbeitsleistung oder Serviceverträge ohne Serviceleistungen sind die Klassiker. Betriebsausgaben ohne Gegenwert sind auch steuerlich relevant. Das kann zu weitreichenden zivil- und strafrechtlichen Folgen führen. Wie man sich als neuer Geschäftsführer oder Sanierungsberater dann korrekt verhält, erörtern wir mit unserem Gast Dr. Thomas Nuzinger, einem prozess-erfahrenen Strafrechtsanwalt im Wirtschaftsrecht.
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