067 Strafverfahren: Panik hilft nicht – nur wenige Verfahren enden mit einem Strafbefehl
Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, geht es vor allem um die Frage, an welchem Tag das Unternehmen die Insolvenzreife erreicht hat. Je länger der Zeitraum zwischen Insolvenzreife und Antragstellung des Insolvenzverfahrens, desto höher fällt auch das Strafmaß für die verantwortliche Geschäftsführung aus. Welche Möglichkeiten sich aber für die Geschäftsführung bei der Anhörung und im weiteren Verfahren zur Abwendung eines Strafbefehls bieten, erörtern wir mit unserem Gast Dr. Thomas Nuzinger, einem prozess-erfahrenen Strafrechtsanwalt im Wirtschaftsrecht.
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