065 Fristen – bei Insolvenzverschleppung wird der Staatsanwalt aktiv
Die strafrechtliche Verfolgung hängt nicht allein von der bekannten Dreiwochenfrist ab. Bei einem gut gestellten Eigenantrag drückt die Staatsanwaltschaft auch nach dieser Frist oft noch ein Auge zu. Aber was passiert bei Fremdanträgen durch die Sozialversicherungsträger, bei besonderen Auffälligkeiten kurz vor dem Antrag oder wenn das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wird? Praxisnahe Antworten finden wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Thomas Nuzinger, einem erfahrenen Strafrechtsanwalt im Wirtschaftsrecht.
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