062 Korrekturbedarf – Vorsteuer in der Insolvenz
Bei uneinbringlichen Forderungen kommt es zu Korrekturen bei der Vorsteuer. Denn für unbezahlte Verbindlichkeiten kann man keinen Vorsteuerabzug beanspruchen. Je nach Stand und Ausrichtung des Insolvenzverfahrens ergeben sich jedoch bei geplanter Fortführung und Abwicklung oder auch bei einem Haircut unterschiedliche Regelungen im Detail. Die wesentlichen Konstellationen erörtern wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Gregor Führich, Steuerberater bei Falk in Mannheim.
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