059 Abwicklung – aus Eins mach´ Drei
Soll ein Unternehmen in der Insolvenz abgewickelt und nicht weitergeführt werden, ist die Mindestbesteuerung nicht gerecht. Hierzu steht eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht seit 2014 aus. Wenn man den Abwicklungszeitraum gleich von Anfang an auf drei Jahre festlegt, ergeben sich neue Gestaltungsspielräume. Wie man diese am besten nutzt und wie man mit den Steuerbescheiden umgeht, besprechen wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Gregor Führich, Steuerberater bei Falk in Mannheim.
Kommentare
Neuer Kommentar