058 Überhöhte Steuervorauszahlungen bei Insolvenz zurückfordern
Steuervorauszahlungen aus der Vergangenheit mit Verlusten der Gegenwart verrechnen. Dieser naheliegende Vermögensschatz lässt sich trotz Mindestbesteuerung beim Verlustrücktrag und Verrechnungsanspruch des Finanzamtes in der Praxis durchaus heben. Welche Klippen dabei zu umschiffen sind, besprechen wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Gregor Führich, Steuerberater bei Falk in Mannheim.
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