049 Haftungsrisiken: Die Geschäftsführung kommt fast automatisch in die Risikozone
Geschäftsführer in der Eigenverwaltung haften wie reguläre Insolvenzverwalter. Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit, Unterbilanz, Insolvenzverschleppung – neben den bekannten Kalamitäten können Geschäftsführer in der Eigenverwaltung noch für weitere Risiken haftbar gemacht werden. Welche Anzeichen in der Praxis relevant sind und welche Vorkehrungen man treffen sollte, erörtern wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Paul Abel, Partner bei Wellensiek Rechtsanwälte in München.
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