021 Bitte hinten anstellen!
Bei Überschuldung und Liquidation von Unternehmen ist ein Rangrücktritt sinnvoll. Nach wie vor. Aber welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man handels- und steuerrechtliche Nachteile vermeidet? Wie sieht es bei der Liquidation wegen der negativen Fortbestehensprognose aus? Wird aus dem Wegfall eines Gesellschafterdarlehens bei der Liquidation ein Sanierungserfolg, der wiederum versteuert werden muss? Erste Klarheit schafft unsere neue Podcastfolge.
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